Berlin: Maskenpflicht gilt jetzt auf Weihnachts- und Wochenmärkten

In Berlin gilt die neue Maskenpflicht ab Samstag dem 24. Oktober 2020. Der Berliner Senat hat die Pflicht zum Tragen der Maske zur Eindämmung der Corona-Pandemie im öffentlichen Raum ausgeweitet. Diese gilt jetzt auch bei Besuchen auf den Berliner Wochenmärkten und Weihnachtsmärkten sowie in bestimmten Einkaufsstraßen und auch bei längeren Warteschlangen. Auf den Weihnachtsmärkten wird außerdem die Sperrstunde gelten, nach 23 Uhr gibt es dann keinen Alkoholausschank mehr.

Die Maskenpflicht in Berlin soll immer und überall dort angewandt werden, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch in Einkaufszentren herrscht nun Maskenpflicht, sowohl in den Geschäften als auch in den Gängen. Folgende Einkaufsstraßen sind betroffen:

  • Altstadt Spandau
  • Alte Schönhauser Straße
  • Bergmannstraße
  • Bölschestraße
  • Friedrichstraße
  • Karl-Marx-Straße
  • Kurfürstendamm
  • Schloßstraße
  • Tauentziehstraße
  • Wilmersdorfer Straße

Mit dieser Regelung erweitert sich die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, die bereits in Bussen, Bahnen und Gaststätten (abseits vom Tisch) gelten. Schulkinder sollen die Masken bisher außerhalb des Unterrichts tragen, wobei eine Maskenpflicht auf dem Schulhof nicht besteht.

Die Empfehlung des Berliner Bürgermeisters lautet daher, die Maske bei sämtlichen Aktivitäten im öffentlichen Raum zu tragen.